CSS Versicherung AG verschärft Aufnahmebedingungen für Ihre Vorzeige-Zahnzusatzversicherung drastisch

Die CSS hat mit Ihren Tarif ZahnarztPlus die beste Zahnzusatzversicherung mit den höchsten Leistungen in den ersten 4 Jahren am deutschen Markt. Dies ist auf www.waizmanntabelle.de erstmals objektiv nachgewiesen und nachlesbar.

Obwohl die Leistung enorm hoch ist, war es bisher sehr leicht, diesen Zusatzschutz abzuschließen. Seit Verkaufsstart im Jahre 2007 wurden nur zwei Fragen gestellt, ob vereinfacht gesagt, beim Zahnarzt eine Behandlung läuft oder ansteht und ob Zähne fehlen – falls ja, welche. Für fehlende Zähne und deren Ersatz wurde dann klar auch im Antrag stehend jede Leistung ausgeschlossen.

Mit der einfachen Aufnahme in diesen Top-Zahnzusatzschutz ist ab sofort Schluss. Es war ja auch erstaunlich, dass man seit 2007 an so gute Leistung mit so aufnahmefreundlichen Antragsfragen so einfach herankommen bzw. diese abschließen konnte. Das war umso erstaunlicher, wenn man weiß, dass es nach Abschluss tariflich keinerlei Leistungsbegrenzung gibt und die Leistung für Zahnerhalt sogar sofort und ebenfalls unbegrenzt abrufbar bzw. erhältlich ist.

Jetzt wurde ein neuer Zahn-Aufnahmeantrag an alle Makler in Deutschland verschickt, der die Aufnahme generell für viele drastisch erschwert wenn nicht sogar unmöglich macht. Statt der einfachen Fragen bisher ist ab sofort ein sehr umfangreicher Fragebogen zu beantworten. Das wäre noch gar nicht weiter tragisch, wenn nicht bei 3 bestimmten Antworten mit JA jeweils zum Antrag ein aktueller zahnärztlicher Zahnbefundbericht angefordert werden würde.

Als Versicherungsexperte für Zahnzusatzversicherungen kann man den Grund für einen solchen Richtungswechsel in der Aufnahmepolitik der CSS für Ihre Top-Zahnzusatzversicherung sehr einfach erkennen: Die CSS muss bisher wohl zu zahlreich „sehr teure“ Risiken aufgenommen haben. Darauf muss ein Versicherer reagieren. Die Frage ist nur wie. Ich habe es in über 15 Jahren meiner Tätigkeit schon öfter erlebt, dass, wenn die Schadensfälle und -kosten überhand nehmen und bedrohlich anschwellen, sehr oft„das Kind mit dem Bade ausgeschüttet” wird. Das scheint auch hier leider der Fall zu sein.

Ab sofort sind die Zahnfragen so umfangreich und restriktiv, dass es eine Kehrtwende der Aufnahmepolitik um 180 Grad darstellt. Das haben auch schon andere Versicherer vorher so gemacht, z.B. die LKH mit dem Tarif 194. Ein Tarif der „nur” 40% für Zahnersatz leistet, hat irgendwann Aufnahmerichtlinien bekommen, dass man nur staunen konnte, zu welchen übertriebenen Restriktionen Versicherer fähig sind, wenn an der Leistungsfront zu viele und vermehrt teuere Fälle auftreten.

Für die bereits Versicherten ist das natürlich sehr positiv, verringert es doch die Gefahr, dass die CSS-Beiträge womöglich explodieren, wenn weiter zu viele „schlechte” Risiken als Kunden akquiriert würden. Für alle, die noch nicht hochwertig zahnzusatzversichert sind und dieses gute Angebot der CSS, den ZahnarztPlus künftig abschließen wollen, erhöht es aber die Aufnahmehürde exorbitant. Darüber sind sich viele Endverbraucher sicherlich gar nicht im Klaren.

Die CSS verlangt nunmehr in drei Fällen, nach bzw. im Zuge der Antragstellung zwingend die Vorlage einen zahnärztlichen Befundberichtes, welcher vom Antragssteller auf eigene (Zeit- und Geld-) Kosten einzuholen ist. Je nach Zahnarzt dürften dafür etwa 20 € – 60 € anfallen. Was heißt das nun für Menschen, die künftig den CSS-ZahnartzPlus (Tarife ZB + ZE-Top) beantragen wollen? Wir können ab sofort nur zur großer Vorsicht raten, aus nachfolgenden Gründen.

In diesen drei Fällen muss ab sofort ein aktueller, vom Zahnarzt ausgefüllter Zahnbefund der CSS im Zuge oder nach der Antragstellung vorgelegt werden:

1. wenn Parodontosebehandlungen und Vorsorgung mit Aufbiss- und Zahnschienen in den letzten drei Jahren durchgeführt worden sind.

In Deutschland leiden nach unserem Kenntnisstand ein Großteil (ca. 70%) der Bevölkerung an Zahnfleisch-/Parodontoseproblemen. Wir schätzen, dass ohne weiteres 30% davon in den letzten 3 Jahren akuten Behandlungsbedarf gehabt haben. Somit ist ab jetzt bei der CSS in diesen Fällen, (wenn die Frage mit Ja beantwortet worden ist) eine Aufnahme nicht mehr ohne Zahnbefund möglich. Bemerkenswerterweise steht kein „Warn-” Hinweis bei der Frage, dass dies so geregelt ist. Wer Online eigenständig oder bei einem Makler, der sich nicht auskennt einen Antrag stellt, läuft im Extremfall ins „offene Messer”. Nun ist es ja das gute Recht der Versicherung und die CSS mag dabei gute Absichten haben, die Spreu vom Weizen zu trennen, aber wenn ein Zahnbefund ausgefüllt wird, weiß der Patient normalerweise vorher nie genau was drin steht. Wenn nun irgendetwas „Belastendes” drinsteht, erfährt er das womöglich gar nicht und wird aber deswegen abgelehnt. Es kommt noch schlimmer: Einmal abgelehnt denkt der Betroffene: Kein Problem ich kann ja noch bei 50 anderen (ähnlich) guten Versicherungen meinen Zahntarif bekommen, aber weit gefehlt! Viele Gesellschaften fragen nach, ob schon anderweitig Anträge gestellt und abgelehnt worden sind. Klar, dass sie damit ihre Chancen auf Aufnahme von vorneherein drastisch verringern.

2. Sofern Zahnersatz älter als 10 Jahre vorhanden ist, muss dies angegeben werden. Fairerweise steht hier dabei: In diesem Fall muss ebenfalls ein Zahnbefund/Zahnstatus vorgelegt werden, ohne diesen wird man auf keinen Fall aufgenommen. Auf Rückfrage an die CSS bezüglich des dadurch gegebenen „Ablehnungsrisikos“ hieß es, wenn jemand ein paar ältere ersetzte Zähne hat, mache dies nichts, der Antragsteller würde problemlos angenommen. Inzwischen haben wir Kenntnis von einem Fall, in dem der Antragssteller den Zahnbefund bei seinem Zahnarzt hat ausfüllen lassen, weil Zahnersatz älter 10 Jahre vorlag. Dieser wurde zusammen mit dem Antrag der CSS eingereicht. Daraufhin wurde der Zahnarzt erneut von der CSS angeschrieben, er möge eine Prognose abgeben, ob in diesem Fall mit erneutem Ersatzbedarf innerhalb der nächsten 3 Jahre zu rechnen sei oder nicht. Soweit uns bekannt geworden ist, ist dann der Versicherer wieder ” zurückgerudert “, weil der Zahnarzt reklamiert hat, dass er mit langfristigeren Prognosen (3 Jahre sind langfristig) überfordert ist. Aber das Ganze zeigt die ” Unkalkulierbarkeit ” der Konsequenzen, die sich auftun, wenn eben ein Zahnbefund vorgelegt werden muss.

3. Es wird nach der Adresse des Zahnarztes und dem Datum (Monat / Jahr) des letzten Zahnarztbesuches gefragt – wann dieser war und ob das länger als 12 Monate her ist. Wenn ja, dann ist ebenfalls die Vorlage des Zahnbefundes zwingend.

Generelle Bewertung, wenn die Vorlage eines Zahnbefundes in so vielen Fällen zur Voraussetzung für den Abschluss der CSS Versicherung gemacht wird:

Mit der zwingenden Pflicht zur Vorlage von Zahnbefunden erhöht sich das Ablehnungsrisiko signifikant. Vor allem ist es weder vorhersehbar noch nachprüfbar, ob wann und warum die CSS einen Antrag nach Vorlage eines Zahnbefundes ablehnt oder annimmt. Das kann auch der beste Makler nicht nachvollziehen oder prognostizieren. Im Gegenteil – ihm werden ja Arztauskünfte aus Gründen des Datenschutzes nicht übermittelt.

Vor diesem Hintergrund raten wir Allen nachdrücklich, sich nicht auf Einholung und Vorlage eines Zahnbefundes bei CSS-Anträgen einzulassen. Eine etwaige Ablehnung wird nicht begründet, aber Sie müssen dieses Negativ-Ergebnis stets bei anderen Versicherungsanträgen angeben, was Ihre Chancen auf Annahme, wie oben schon beschrieben, ganz erheblich reduziert.

Wir raten daher generell dringend davon ab, den Antrag bei der CSS zu stellen, wenn eine oder gar mehrere der 3 oben angeführten Fragen, die die Vorlage eines Zahnstatus notwendig machen, bejaht werden müssen. Sie sind in diesem Fall besser beraten, einen anderen Anbieter auszuwählen und keinen Antrag dort zu stellen, wo Sie ohne dass Sie oder Ihr Makler es beeinflussen können, sogar ohne Angabe von Gründen am Ende abgelehnt werden können. Auch wenn von 100 Anträgen 90 nach Vorlage des Zahnbefundes trotzdem von der CSS aufgenommen würden, für die übrigen 10% wäre es extrem unangenehm, wenn Sie die hier aufgezeigten Probleme bekommen können. Als Makler sind wir für das Wohl von Kunden und potentiellen Kunden 100 % verantwortlich, daher unsere einfache Empfehlung:

Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein, stellen Sie bei der CSS keinen Antrag, wenn klar bzw. absehbar ist, dass Sie einen Zahnbefund dazu einreichen müssen. Auch wenn Sie hoffen, der Zahnbefund könnte positiv ausfallen, sparen Sie sich viel Zeit, Geld und Ärger, weil niemand Ihnen garantieren kann, dass Ihr Antrag von der CSS angenommen wird. Es kann ebensogut sein, dass er am Ende aus irgendwelchen niemals mitgeteilten Gründen entgegen Ihrer Hoffnung abgelehnt wird. Verlassen Sie sich nicht auf den Faktor Hoffnung. Handeln Sie so, dass Sie auf der sicheren Seite sind. Deshalb generell Finger weg davon, wenn ein Zahnbefund erforderlich ist, um eine Zahnzusatzversicherung ab zu schließen. Es gibt viele andere sehr gute Anbieter, die noch die einfachen Antrags-Aufnahmefragen haben, womit man leicht, unkompliziert und ohne das aufgezeigte Risiko einer Ablehnung aufgenommen wird.

Manche gute Zahnzusatzversicherungen kommen sogar gänzlich ohne Zahnfragen aus, z.B. die Signal Iduna A/B (Signal Komfort-Plus und Zahnkomfort.

Weitergehende Informationen:

http://www.hanswaizmann.de

Martiusstr.6

80802 München

service@mail-muenchen.de

Unternehmensinfo:

http://www.hanswaizmann.de ist ein Familienunternehmen. Bereits seit 15 Jahren setzt sich Dipl. Kfm.Hans Waizmann mit Zahnzusatzversicherungen auseinander. Mit Aufkommen des Internets konnte das Unternehmen stark wachsen.

http://www.hanswaizmann.devermittelt auch Zahnzusatzversicherungen und ist stets bemüht seinen Kunden den individuell besten Tarif vermitteln zu können.Um dieses Ziel zu erreichen werden immerfeinere Methoden entwickelt um die wichtigsten Fragen rund um die Zahnzusatzversicherung in die Bewertung von Tarifen einfließen zu lassen.

http://www.hanswaizmann.de wurde bereits von 5000 Zahnärzten empfohlen.