Smartphone & Co. dürfen vom Chef nun steuerbefreit überlassen werden
Telekommunikation bestimmt den Arbeitsalltag. Ohne PC, Fax und Telefon funktioniert nichts mehr und sie bestimmen den beruflichen Alltag. Die private Nutzung von betrieblichen PCs und Telekommunikationsgeräten des Arbeitgebers ist bereits nach § 3 Nr. 45 EStG von der Steuer befreit. …
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